Vereinsmitglieder, die den Verein stören
Stell Dir vor, Du bist Mitglied in einem Verein. Einem Kaninchenzüchterverein. Einmal im Jahr ist Mitgliederversammlung. Zwei neue Mitglieder nehmen dieses Jahr teil. Der eine ist Kaninchenzüchter, aber notorischer Nörgler. Nennen wir ihn den Querulant. Der andere ist auch Kaninchenzüchter – noch – denn er will eigentlich damit aufhören. Er will die anderen überzeugen, ebenso auszusteigen. Also den Verein vom Zweck her verändern. Nennen wir ihn den Saboteur. Beide zahlen regelmäßig ihre Mitgliedsbeiträge. Beide packen hier und da mit an.
Auf der Mitgliederversammlung heißt es: „Ich darf das“
Auf der Mitgliederversammlung fällt der Querulant dadurch auf, dass er jeden Beschluss, den die Mehrheit fasst, kritisiert und ablehnt. Er fällt anderen ins Wort. Er stellt immer wieder absurde Anträge, die von der Mehrheit abgelehnt werden. Jedes Mal, wenn der Querulant für sein Verhalten Kritik anderer Mitglieder erfährt, antwortet er: „Ich darf das. Meine Aktionen verstoßen weder gegen ein allgemeines Gesetz noch gegen die Satzung unseres Vereins“. Der Saboteur wiederum stellt Anträge wie „Der Verein soll nicht mehr Kaninchen züchten, sondern nur noch ausgestopfte Kaninchen ausstellen“. Darauf angesprochen, warum er denn Mitglied in einem Verein sei, der Kaninchen züchtet, wenn er doch gar keine Kaninchen mehr züchten will, antwortet er: „Ich darf das. Ich bewege mich mit meinen Anträgen im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches und auch die Vereinssatzung verbietet eine Anpassung der Satzung nicht.“
Sie verstehen den Zweck nicht
Vielleicht ist das ein blödes Beispiel – faktisch sind solche legalistischen, also sich aufs Recht berufenden Argumentationsmuster, jedoch Alltag. Überall, in allen menschlichen Zusammenhängen, finden sich Paragraphenreiter. In Vereinen, in Parteien, in Staaten. Menschen, die sich auf Recht und Gesetz berufen, während sie gleichzeitig Grundregeln menschlichen Miteinanders ignorieren. Menschen, die sich auf Recht und Gesetz berufen – die aber nicht den Zweck der Veranstaltung verstehen oder gutheißen, an der sie teilnehmen. Menschen, die sich auf Recht und Gesetz berufen, die aber nicht den Zweck und die Ethik des Rechts verstehen, auf den und die sie sich berufen. Würde man ihnen genau dieses vorhalten, so würden sie antworten: „Es ist mir egal, was Du denkst. Was ich tue, ist nicht verboten. Ich bewege mich im Rahmen der Gesetze und der Satzung. Jetzt geh‘ mir aus dem Weg, Du Idiot, ich muss meine nächsten Anträge vorbereiten.“
Streit im Verein
Im Kaninchenzüchterverein gibt es jenseits der offiziellen Mitgliederversammlung Diskussionen, wie mit Querulanten und Saboteuren umgegangen werden soll. Einige Mitglieder sagen: „Sie zahlen immerhin ihre Beiträge regelmäßig – anders als Udo – und packen mit an – anders als Susi. Vielleicht müssen wir das aushalten.“ Daraufhin antworten andere: „Aber ihr Verhalten stört! Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Der eine will sogar den Verein auflösen! Wir sollten sie rausschmeißen oder zum Austritt bewegen“. Es gibt verschiedene Szenarien, wie der Verein mit der Situation umgehen kann. Die sind hier nicht das Thema. Hier geht es um das, was Querulanten und Saboteure nicht verstehen.
Der Zweck ist der Zweck – und das Recht dient ihm
Querulanten und Saboteure verstehen nicht, dass ihre Aktionen zwar legal sein mögen, jedoch nicht zweckdienlich sind. Sie mögen zwar ein Recht auf ihre Aktionen haben – das bedeutet aber nicht, dass sie Recht haben. Rechte haben und Recht haben sind unterschiedliche Dinge. Im Kaninchenzüchterverein geht es um das Züchten von Kaninchen. Nicht um die Selbstdarstellung von Querulanten oder das Ausstopfen von Kaninchen.
Der Zweck des deutschen Staates ist die Freiheit
Auf den politischen Bereich eines freiheitlichen Rechtsstaates wie Deutschland bezogen bedeutet das folgendes: In Deutschland herrscht das Recht – deswegen heißt es Rechtsstaat – alle staatliche Gewalt ist ans Recht gebunden. Das Recht wiederum herrscht nicht als Selbstzweck, sondern zu einem bestimmten Zweck. Es wurde von Menschen dafür entworfen. Und dieser Zweck ist die Freiheit. Mit anderen Worten: Es gibt einen Geist hinter dem Recht, hinter dem Grundgesetz. Es gibt einen Zweck, ein Prinzip, dem das Recht dienen soll – und jener Zweck ist in freiheitlichen Rechtsstaaten, in liberalen Demokratien, neben der Gerechtigkeit in erster Linie die Freiheit – also die Freiheit des Einzelnen. Dies ist kein Zufall, sondern Absicht.
Es geht nicht nur ums Recht
Dabei geht es gar nicht nur ums Recht. Genau wie das Recht ist auch die Demokratie kein Selbstzweck. Rechtstaat und Demokratie sind zentrale Pfeiler des deutschen Staates. Sie sollten respektiert und verteidigt werden. Aber ihre wichtigste Aufgabe ist die Absicherung der Freiheit des Einzelnen. Also die Freiheit aller. Und damit wiederum der Fortbestand der Freiheitlich-Demokratischen-Grundordnung. Das alles bedingt und stützt sich gegenseitig. Nicht zu vergessen sind eine starke Wirtschaft und ein starkes Militär. Wenn nun Bürger innerhalb der deutschen Demokratie meinen, sie könnten all die Freiheiten, die ihnen Verfassung, Rechtsstaat und Demokratie bieten, einfach wie Paragraphenreiter nutzen, ohne ihren eigentlichen Zweck zu schätzen oder ihn sogar ändern zu wollen, so sind sie schlicht schief gewickelt und falsch davor. Dies darf man ihnen auch sagen. Das ist nicht verboten.
Ich wünsche allen viel Spaß und Erfolg dabei, sich in welchem Kontext auch immer gegenüber Paragraphenreitern, die den Zweck der Veranstaltung nicht verstehen oder unterstützen, zu behaupten.
Beitragsbild: © Arne Kruse